Mittwoch, 6. April 2011

NEIN zu diesem Spitalgesetz

Der Grundgedanke, dass die Spitäler mehr „Freiheit“ bekommen und mit den Verwaltungsräten spezifischer Sachverstand eingekauft und vor Ort verfügbar gemacht wird, schien nicht abwegig. Inzwischen aber ist klar geworden, dass dieses „Geschenk“ vergiftet ist: Die Debatte im Grossen Rat war begleitet von der Drohung der SVP, dass wenn die Regierungsvorlage nicht klar zuungunsten des Personals verschärft wird, „die Ergreifung des Referendums nicht unwahrscheinlich“ ist. Vor diese Wahl gestellt, fasst die knappe bürgerliche Grossratsmehrheit den in der Summe unverständlichen Beschluss, dass das Spital- personal auf einen Schlag seine insgesamt guten, in der Anwendung bewährten und im Lohn- und Personalgesetz konkret festgeschriebenen Rechte verliert und stattdessen auf den langen Marsch in einen Gesamtarbeitsvertrag (jeweils pro einzelnes Spital) geschickt wird. Damit (quasi) aus dem Haus gejagt ist und am Schluss des Tages sogar noch froh sein musste, dass die Pensionskasse nicht auch weg ist. Was anscheinend kein Thema war und unterging, ist der Umstand, dass insbesondere die Pflegenden bzw. die sog. Frauenberufe, von ihrer Geschichte her auf besondere Weise (Lohneinstufung, Lohnklagen, Anrechnung Familienarbeit, Schichtbonus) mit dem Lohngesetz verbunden sind. In der Summe deshalb unverständlich, weil hier, bei der „Verselbständigung“ eines Bereiches, in dem (typischerweise) mehrheitlich Frauen arbeiten, offenbar und plötzlich ganz andere Regeln gelten und eine ortsfremde Kultur, was die Beziehung der Sozialpartner anbelangt, oktroyiert werden soll. Sowohl bei der Verselbständigung der BVB als auch bei der Verselbständigung der IWB wurde aus gutem Grund am Grundsatz festgehalten, dass die allgemeinen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen weiterhin auf Ebene Kanton, d.h. für alle gleich und mit dem Blick fürs Ganze zwischen der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände (AGST) und dem Regierungsrat ausgehandelt bzw. vom Parlament diskutiert und beschlossen werden. Warum das jetzt (ausgerechnet) für das Spitalpersonal nicht auch gelten kann bzw. warum diese Auseinandersetzung in die einzelnen Spitäler hinein verlegt werden soll, ist dubios und bleibt schleierhaft. In weiterer, ebenso unerklärlicher Unterschied ist, dass die Spitalverwaltungsräte als eine Art hermetisch abgeschirmte Gremien konzipiert sind, derweil bei den BVB das Personal mit einem eigenen Sitz vertreten ist und bei den IWB vom Grossen Rat gewählte Vertrauenspersonen Einsitz haben bzw. bei den Beratungen im Verwaltungsrat mit dabei sind. Die Debatte im Parlament hat für das Personal endgültig zu keinem guten Ergebnis geführt. Das jetzt zu bagatellisieren oder der Gegenseite, d.h. uns, einfach nur pauschal Angstmacherei zu unterstellen, ist keine Lösung und hilft nicht wirklich weiter. Es geht am 15. Mai 2011 nicht um Sein oder Nichtsein der Spitäler – wie von der Gegenseite behauptet wird. Es geht vielmehr darum, dass das vorliegende Gesetz in wichtigen Punkten nicht überzeugt und ungeeignet ist, um damit die real tatsächlich existierenden Probleme erfolgreich, im gegenseitigen Vertrauen und mit Freude an der Herausforderung zu lösen.

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