Montag, 9. Dezember 2013

vpod erfolgreich > Zulage für Berufsbildende

Am 13.11.09 haben wir als Gruppe vpod-Psychiatrie mit einer Eingabe an die Personalabteilung eine Zulage für Berufsbildende angeregt/verlangt.  
 
Wir gehen davon aus, dass sich der Ausbildungsauftrag und v.a. auch der (zu Recht) betriebene Aufwand seit der Lohngesetzrevision von 1995 erheblich verändert hat, so dass diese zusätzliche Leistung und auch das verlangte spezielle Engagement mit dem Grundlohn nicht mehr ausreichend anerkannt und abgegolten ist. Das gilt für alle Ausbildungsberufe, entsprechend sind wir der Auffassung, dass alle (und nicht nur die Pflege) in den Genuss einer solchen Zulage kommen müssen. Zudem dünkt uns wichtig, dass klar festgeschrieben wird, dass nicht alle ausbilden können, sondern dass dazu überprüfbare Voraussetzungen (beispielsweise der erbrachte Nachweis über eine adäquate pädagogische Ausbildung und ein vorliegendes Konzept) erfüllt sein müssen.
 
Nach langer Prüfung hat die GL der UPK diesem Postulat nun endlich zugestimmt. Allerdings nur hauptsächlich, aber noch nicht vollständig. Denn vorerst soll es diese Zulage nur für die Pflege geben. Die Verbände (= BAV und vpod-Psychiatrie) und auch die Peko sind demgegenüber unverändert der Auffassung, dass es die Zulagen für alle Berufe geben soll und nicht nur für die Pflege. Aber ein Anfang ist jetzt gemacht.
 
Sicher wird das Anliegen auch im  Projekt neues Lohnsystem im Rahmen der GAV-Verhandlungen ein Thema sein.

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