Freitag, 10. Februar 2012

Verbände sind am Ball!

An den ausgelagerten Spitälern soll laut Spitalgesetz jetzt ein öffentlich-rechtlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt werden. Fünf Verbände des Spitalpersonals (www.bav.ch; www.sbk.ch; www.syna.ch; www.vbao.ch; www.vpod-basel.ch) haben sich zur Arbeitsgemeinschaft GAV zusammengeschlossen und verlangen, als Sozialpartner der Spitalleitungen, die Aufnahme der GAV-Verhandlungen und die Fortsetzung der Sozialpartnerschaft in den personalrechtlichen Fragen.

·         Während der Übergangsfrist von vier Jahren gelten inhaltlich das Personal- und das Lohngesetz des Kantons. Dazu gehören auch die Ausführungsbestimmungen (Verordnungen). Es gelten somit die gleichen Rechte und Pflichten wie bisher, wie es Regierungsrat Conti und die Spitalleitungen vor der Auslagerung auch versprochen haben.

·         Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die einzelnen Spitäler neue Reglemente erlassen, und dies ohne Einbezug der Sozialpartner. Laut Personalgesetz haben die Mitarbeitenden ein Mitspracherecht in allen sie betreffenden Fragen. Sie nehmen dieses Recht persönlich, durch Personalverbände oder durch Personalausschüsse wahr. Sinnvolle Änderungen sind möglich, aber sie müssen ausgehandelt werden.

·         Die Personalverbände und die neu gewählten Personalkommissionen werden in dieser Übergangszeit am gleichen Strick ziehen, um die Interessen der Mitarbeitenden bestmöglich zu vertreten.

Freitag, 20. Januar 2012

Unfall bei Spitalaufenthalt weiterhin in der 2. Klasse versichert!

Entgegen dem Antrag seiner vorbereitenden Kommission hat der Grosse Rat am 11.1.2012 der Änderung des Gesetzes betreffend der Versicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt bei Unfall und Krankheit vom 29. April 1992 zugestimmt.

Dieses Gesetz betrifft und regelt „unsere“ UVK als soziale Zusatzversicherung bei Krankheit und Unfall. Diese ist schon seit längerer Zeit unter Druck.

Bei Krankheit ist es gemäss KVG (1995) nicht mehr statthaft, die Franchise und den Selbstbehalt zu versichern (hier hat die UVK-Delegiertenversammlung deshalb beschlossen, per 1.1.2012 nur noch die Variante ‚ECO‘ anzubieten). Andererseits wurde die jetzt beschlossene Gesetzesänderung auf die Wege gebracht, um eine Auflösung der UVK zu verhindern.

Ursprünglich hätten diese Gesetzesänderungen per 1.1.2012 in Kraft gesetzt werden sollen, was aber nicht realisiert wurde. Daraus entstand die unglückliche Situation, dass nach §7 immer noch das Obligatorium für die Lohnklassen 1 – 6 gilt, aber seitens der UVK die Variante ‚PRIMO‘ nicht mehr existiert und auch das Obligatorium abgeschafft wurde.

Bei Unfall (Berufsunfälle, Nichtbetriebsunfälle und Berufskrankheiten) bleiben alle Mitarbeitenden obligatorisch bei Spitalaufenthalt in der 2. Klasse versichert. Und eine entsprechende Versicherung in der 1. Klasse ist freiwillig weiterhin möglich.

Nach Ablauf der Referendumsfrist entscheidet der Regierungsrat, ab welchem Datum das Gesetz gilt. Danach wird die UVK die Statuten und Reglemente anpassen müssen.

Wer weitere Fragen zu diesem Thema hat, die/der kann sich gerne an Peter Nussbaum wenden.


Zusatzversicherung ECO

  • Beitrag an Präventivmassnahmen zur Förderung der Gesundheit wie z.B. an gesundheitsfördernde Kurse und Fitness-Abo bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von CHF 150.-- pro Jahr
  • Beitrag an Hörgeräte: subsidiäre Versicherungsdeckung bis max. CHF 300.-- proKalenderjahr für Anschaffungs- + Reparaturkosten wie auch Batterien
  • Zahnbehandlungen (80% max. CHF 500.--)
  • Bade- + Erholungskuren (bis zu CHF 40.--/Tag während max. 28 Tagen pro Kur; max. 2 Kuren innert 5 Jahren)
  • Brillen, Kontaktlinsen (max. CHF 150.-- innert 3 Jahren)
  • Schuheinlagen, Schuherhöhungen, Stützbinden (max. CHF 100.-- innert 2 Jahren)
  • Leistungen im Todesfall (1 bzw. 2 Monatslöhne) Æ auch für KonkubinatspartnerInnen

>>> obligatorisch für aktive Staatsangestellte der LK 1-6 (mit 100%-Beschäftigungsgrad)

>>> freiwillig für alle anderen Staatsangestellten


Donnerstag, 8. Dezember 2011

unverändert aktuelle Ziele

·         Frau PD Dr. Undine Lang, die per 1. Januar 2012 als neue Chefärztin EPK und Nachfolgerin von Prof. Franz Müller-Spahn in die UPK kommt, soll die notwendige Unterstützung und damit eine faire Chance bekommen. Auch wenn sie noch verhältnismässig jung ist.

·         Die PsychPV darf nicht zu einer Pflichtübung verkommen oder, wie offenbar andernorts, dazu missbraucht werden, um Sparmassnahmen zu bemänteln. Sie soll vielmehr zu einem Gütesiegel entwickelt werden und Massstab sein.

·         Konflikte sollen wieder als etwas unverzichtbar Wichtiges anerkannt und klinikintern ausgetragen und im Sinne von Entwicklung gelöst werden. Und gehören nicht in die Zeitung.

·         Das Gespräch und die engagierte Diskussion über was ist gute Psychiatrie soll wieder an erster Stelle auf der Ta-gesordnung stehen und nicht kleinkariertes Gekär über bürokratische Nichtigkeiten.

·         Dem Personal wurde versprochen, dass die jetzt ins Haus stehende Verselbstständigung nicht zu schlechteren An-stellungs- und Arbeitsbedingungen führen werde. Dieses Versprechen soll nun mit einem guten, möglichst regional verfassten Gesamtarbeitsvertrag für das Spitalpersonal eingelöst werden.

·         Es soll der Grundsatz gelten, dass Prozesse nach Möglichkeit mit den Beteiligten ausgehandelt und ausprobiert und nicht einseitig nur erlassen werden.

Sonntag, 10. Juli 2011

Mitwirkungsstrukturen

Am 01. Juli 2011 hat die AGST (das sind: BAV Baselstädtischer Angestellten-Verband; fss Freiwillige Schulsynode Basel; KV Kaufmännischer Verein; PBVB Polizeibeamtenverband Basel; PSVB Personalverband städtischer Verkehrsbetriebe; SBK Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel; SYNA Dienstleistungen Sektion Basel; vpod region basel) folgenden Brief an die Regierung geschrieben:

Mit der Auslagerung der Spitäler werden 6000 Mitarbeitende sozusagen aus dem Anstellungsverhältnis mit dem Kanton entlassen. Im Vorfeld der Abstimmung über die Verselbständigung der Spitäler haben sowohl die Spitalleitungen als auch das Gesundheitsdepartement wiederholt betont, dass an den Anstellungs-bedingungen nichts ändern werde. Das Spitalgesetz sieht öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge vor, die sich an den Bedürfnissen des Betriebes und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Marktes orientieren.

Damit das Versprechen der Kontinuität eingelöst werden kann und die öffentlich-rechtlichen Anstellungsbedingungen keine leere Hülse bleiben, sollen den Mitarbeitenden der Spitäler die notwendigen Mitwirkungsstrukturen und Mitwirkungsrechte mitgegeben werden, bis diese dann in einem Gesamtarbeitsvertrag neu geregelt sind.

Mitwirkungsstrukturen sind eine wichtige Voraussetzung für die Phase der Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Die Personalverbände müssen als GAV-Verhandlungspartner die Möglichkeit haben, sowohl mit einer Personalvertretung als auch mit Personalversammlungen der Spitäler im Austausch zu stehen und Rücksprache zu nehmen.

Derzeit gibt es eine funktionierende Personalvertretung lediglich in der UPK, nicht aber in den anderen Spitälern. Im USB gibt es zwar Vertrauensleute der Verbände, die periodisch Gespräche führen mit der Spitalleitung, verbindliche Strukturen und Mitwirkungsrechte sind aber nicht etabliert.

Die AGSt wird ihre sozialpartnerschaftliche Funktion nach der Auslagerung der Spitäler für das Spitalpersonal nicht mehr wahrnehmen können. Regierungsräte, beantragen, die Etablierung verbindlicher Mitwirkungsstrukturen und Mitwirkungsrechte als eine Auflage an die Spitalleitungen in Ihre Eignerstrategie aufzunehmen.

Konkret bitten wir Sie, die Spitäler zu verpflichten, per 1.1.2012 mit den Mitarbeitenden ein Mitwirkungsreglement auszuhandeln für die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Gesamtarbeitsvertrages.

Das Mitwirkungsreglement müsste im Wesentlichen folgende Fragen regeln:

- Mitwirkungsstrukturen (Personalkommission, Personalversammlungen auf Abteilungsebene sowie auf Spitalebene)
- Rechte und Pflichten der Personalvertretung
- Wahlverfahren
- Definierung der Mitwirkungsgebiete und des Mitwirkungsgrades (Information, Mitsprache, Mitentscheidung, paritätische Mitentscheidung)
- Zeitliche Ressourcen und Infrastruktur für die Mitwirkung
- Nutzung betrieblicher Informationskanäle
- Anspruch auf Weiterbildung in Personalvertretungsaufgaben

Die Etablierung funktionierender Mitwirkungsstrukturen darf nicht dem Goodwill der Personalverantwortlichen überlassen bleiben, sondern muss auch im Interesse der Eigner an gut funktionierenden Spitälern, mit Mitarbeitenden, deren Rechte respektiert werden, verbindlich institutionalisiert werden.

Donnerstag, 26. Mai 2011

Was geht beimKanton

Aufgrund der geführten internen Diskussionen und der Gespräche mit der regierungs­rätlichen Delegation hat die AGSt ihre Forderungen nun wie folgt priorisiert:
1. Eine Reallohnerhöhung.
2. Ein Sabbatical im Sinne eines Ausbaus und eines früheren Bezuges des Dienstalters­geschenks: Alle 5 Jahre ein Monat bezahlter Urlaub.
3. Aufhebung der Degression beim Teuerungsausgleich.
4. Einen einmaligen Bonus von Fr. 2000.– an alle Mitarbeitenden.

(Quelle:
ZV INFO Mai 2011)

Sonntag, 15. Mai 2011

immer wissen was geht

Da der Dorfplatz heute im Internet stattfindet, werden wir keine Flugblätter mehr verteilen, sondern hier auf unserem neu geschaffenen BLOG regelmässig über unsere Haltung und Aktivitäten informieren. Senden Sie sich deshalb diesen BLOG mit der rechten Maustaste aufs Desktop. So wissen Sie immer was geht.

Schlussresultat

Schlussresultat: 23’187 JA gegen 18’519 NEIN bzw. 56% zu 44%. Der Unterschied beträgt 4668 Stimmen. Angesichts dessen, wer und was da gegeneinander gestanden hat - ein sensationell gutes Resultat!

Zwischenresultat


Abstimmung SPITALGESETZ > Zwischenresultat um 12:15 (brieflich Stimmende): 22'233 Ja = 55.89% // 17'549 Nein = 44.11% (Unterscheid = 4684 Stimmen)

Gesetz über die öffentlichen Spitäler > die betriebliche Sozialpartnerschaft muss überdacht und neu geregelt werden!

Wie geht es jetzt weiter? Die Betriebsgruppe vpodPsychiatrie hat sich an ihrer Versammlung vom 06.04.2011 intensiv mit der Abstimmung über das Spitalgesetz befasst und für den Fall, dass das Gesetz angenommen wird, einen Antrag an die Generalversammlung der vpodRegion Basel vom 25.05.2011 verabschiedet. Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut: Mit dem JA der Stimmberechtigten zum Spitalgesetz verlieren wir wichtige Errungenschaften: Das Personal- und das Lohngesetz mitsamt den dazugehörenden Verordnungen und ausgehandelten Uebergangsregelungen, aber auch alle Mitwirkungsrechte, die sich etabliert bzw. die wir uns erstritten haben. Wesentliche Fragen können nicht mehr im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gremien direkt mit der Regierung besprochen und einer guten Lösung zugeführt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGST) ist zahlenmässig geschwächt bzw. bleibt sozusagen mit gerupften Federn zurück. Die grossen bzw. allgemeinen Fragen werden nicht mehr im Grossen Rat ausgehandelt bzw. vom Volk entschieden, sondern in Hinterzimmern, zu denen wir keinen Zugang bzw. Schlüssel haben. Wenn die Auseinandersetzung neu im Betrieb stattfindet und ein anonymer Verwaltungsrat unser Gegenüber und massgeblich sein soll, dann braucht es neue Regeln und klare Rechte, faire Grundlagen und gleichlange Spiesse. Auch muss beispielsweise überlegt werden, ob ein Personalausschuss dann noch Sinn macht bzw. angemessen ist. Die Situation ist in den Spitälern, im Gegensatz zu den BVB und zur IWB, insofern komplett anders und nicht vergleichbar, weil in den Spitälern jetzt insofern eine Art rechtsfreier Zustand ist, weil das Personal und das Lohngesetz nicht mehr gelten bzw. alle Bestimmungen mittelfristig neu und allenfalls von Grund auf ausgehandelt werden müssen. Deshalb beantragen wir, dass der vpod einerseits die AGST in die Pflicht nimmt, damit sie mit der Regierung ernsthaft und unbeugsam über ein Mitgabepaket in die Verselbständigung verhandelt. Dieses Paket müsste insbesondere folgende Fragen behandeln: Regeln und Formen der Sozialpartnerschaft im Betrieb ; Freistellung; Mitbenutzung der betrieblichen Infrastruktur ; Informations- und Propagandarechte und –mittel. Und dass der vpod andererseits die Initiative ergreift und alle betroffenen Personalverbände aus dem Spitalbereich zu einem runden Tisch einlädt. Erklärtes Ziel einer solchen spitalübergreifenden Regruppierung ist es einerseits, die Zusammenarbeit verbindlich zu klären und andererseits sich eine Form zu geben bzw. gegenüber dem Gesundheitsdepartement rasch und einheitlich aktiv zu werden, damit wir als Sozialpartner sofort und vollumfänglich in die Projektarbeiten zur Verselbständigung einbezogen (und dafür auch angemessen entschädigt) werden.

Volk ist im Zweifel dafür

(Kurzstellungnahme für den Newsletter des Spitaldirektors UPK vom 16. Mai 2011:)


Das JA bedeutet, dass mit der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes nicht mehr die gewählte Regierung und das Parlament in Auseinandersetzung mit der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände über die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen des Spitalpersonals entscheiden. Sondern ein vom Regierungsrat pro Spital eingesetzter Verwaltungsrat. +++ Auch kann das Volk bei Uneinigkeit nicht mehr mittels Referendum als letzte Instanz angerufen werden. +++ Und neu ist auch, dass mit der geänderten Spitalfinanzierung per 2012 in den UPK nur noch verteilt werden kann, was auch tatsächlich eingenommen wird. +++ Wer davon wie viel und warum bekommt, soll zwischen den Sozialpartnern besprochen und mit dem Verwaltungsrat ausgehandelt werden. +++ Vor diesem Hintergrund ist es vorteilhaft, wenn die Zusammenarbeit zwischen der Direktion und den in der UPK aktiven Personalverbände gut funktioniert. Der vorliegende und gemeinschaftlich verschickte Newsletter ist ein erster Schritt dazu und ein gutes Zeichen.

Donnerstag, 12. Mai 2011

http://vpodpsychiatrie.blogspot.com/

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Mittwoch, 6. April 2011

NEIN zu diesem Spitalgesetz

Der Grundgedanke, dass die Spitäler mehr „Freiheit“ bekommen und mit den Verwaltungsräten spezifischer Sachverstand eingekauft und vor Ort verfügbar gemacht wird, schien nicht abwegig. Inzwischen aber ist klar geworden, dass dieses „Geschenk“ vergiftet ist: Die Debatte im Grossen Rat war begleitet von der Drohung der SVP, dass wenn die Regierungsvorlage nicht klar zuungunsten des Personals verschärft wird, „die Ergreifung des Referendums nicht unwahrscheinlich“ ist. Vor diese Wahl gestellt, fasst die knappe bürgerliche Grossratsmehrheit den in der Summe unverständlichen Beschluss, dass das Spital- personal auf einen Schlag seine insgesamt guten, in der Anwendung bewährten und im Lohn- und Personalgesetz konkret festgeschriebenen Rechte verliert und stattdessen auf den langen Marsch in einen Gesamtarbeitsvertrag (jeweils pro einzelnes Spital) geschickt wird. Damit (quasi) aus dem Haus gejagt ist und am Schluss des Tages sogar noch froh sein musste, dass die Pensionskasse nicht auch weg ist. Was anscheinend kein Thema war und unterging, ist der Umstand, dass insbesondere die Pflegenden bzw. die sog. Frauenberufe, von ihrer Geschichte her auf besondere Weise (Lohneinstufung, Lohnklagen, Anrechnung Familienarbeit, Schichtbonus) mit dem Lohngesetz verbunden sind. In der Summe deshalb unverständlich, weil hier, bei der „Verselbständigung“ eines Bereiches, in dem (typischerweise) mehrheitlich Frauen arbeiten, offenbar und plötzlich ganz andere Regeln gelten und eine ortsfremde Kultur, was die Beziehung der Sozialpartner anbelangt, oktroyiert werden soll. Sowohl bei der Verselbständigung der BVB als auch bei der Verselbständigung der IWB wurde aus gutem Grund am Grundsatz festgehalten, dass die allgemeinen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen weiterhin auf Ebene Kanton, d.h. für alle gleich und mit dem Blick fürs Ganze zwischen der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Personalverbände (AGST) und dem Regierungsrat ausgehandelt bzw. vom Parlament diskutiert und beschlossen werden. Warum das jetzt (ausgerechnet) für das Spitalpersonal nicht auch gelten kann bzw. warum diese Auseinandersetzung in die einzelnen Spitäler hinein verlegt werden soll, ist dubios und bleibt schleierhaft. In weiterer, ebenso unerklärlicher Unterschied ist, dass die Spitalverwaltungsräte als eine Art hermetisch abgeschirmte Gremien konzipiert sind, derweil bei den BVB das Personal mit einem eigenen Sitz vertreten ist und bei den IWB vom Grossen Rat gewählte Vertrauenspersonen Einsitz haben bzw. bei den Beratungen im Verwaltungsrat mit dabei sind. Die Debatte im Parlament hat für das Personal endgültig zu keinem guten Ergebnis geführt. Das jetzt zu bagatellisieren oder der Gegenseite, d.h. uns, einfach nur pauschal Angstmacherei zu unterstellen, ist keine Lösung und hilft nicht wirklich weiter. Es geht am 15. Mai 2011 nicht um Sein oder Nichtsein der Spitäler – wie von der Gegenseite behauptet wird. Es geht vielmehr darum, dass das vorliegende Gesetz in wichtigen Punkten nicht überzeugt und ungeeignet ist, um damit die real tatsächlich existierenden Probleme erfolgreich, im gegenseitigen Vertrauen und mit Freude an der Herausforderung zu lösen.