Am 01. Juli 2011 hat die AGST (das sind: BAV Baselstädtischer Angestellten-Verband; fss Freiwillige Schulsynode Basel; KV Kaufmännischer Verein; PBVB Polizeibeamtenverband Basel; PSVB Personalverband städtischer Verkehrsbetriebe; SBK Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion beider Basel; SYNA Dienstleistungen Sektion Basel; vpod region basel) folgenden
Brief an die Regierung geschrieben:
Mit der Auslagerung der Spitäler werden 6000 Mitarbeitende sozusagen aus dem Anstellungsverhältnis mit dem Kanton entlassen. Im Vorfeld der Abstimmung über die Verselbständigung der Spitäler haben sowohl die Spitalleitungen als auch das Gesundheitsdepartement wiederholt betont, dass an den Anstellungs-bedingungen nichts ändern werde. Das Spitalgesetz sieht öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge vor, die sich an den Bedürfnissen des Betriebes und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Marktes orientieren.
Damit das Versprechen der Kontinuität eingelöst werden kann und die öffentlich-rechtlichen Anstellungsbedingungen keine leere Hülse bleiben, sollen den Mitarbeitenden der Spitäler die notwendigen Mitwirkungsstrukturen und Mitwirkungsrechte mitgegeben werden, bis diese dann in einem Gesamtarbeitsvertrag neu geregelt sind.
Mitwirkungsstrukturen sind eine wichtige Voraussetzung für die Phase der Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Die Personalverbände müssen als GAV-Verhandlungspartner die Möglichkeit haben, sowohl mit einer Personalvertretung als auch mit Personalversammlungen der Spitäler im Austausch zu stehen und Rücksprache zu nehmen.
Derzeit gibt es eine funktionierende Personalvertretung lediglich in der UPK, nicht aber in den anderen Spitälern. Im USB gibt es zwar Vertrauensleute der Verbände, die periodisch Gespräche führen mit der Spitalleitung, verbindliche Strukturen und Mitwirkungsrechte sind aber nicht etabliert.
Die AGSt wird ihre sozialpartnerschaftliche Funktion nach der Auslagerung der Spitäler für das Spitalpersonal nicht mehr wahrnehmen können. Regierungsräte, beantragen, die Etablierung verbindlicher Mitwirkungsstrukturen und Mitwirkungsrechte als eine Auflage an die Spitalleitungen in Ihre Eignerstrategie aufzunehmen.
Konkret bitten wir Sie, die Spitäler zu verpflichten, per 1.1.2012 mit den Mitarbeitenden ein Mitwirkungsreglement auszuhandeln für die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Gesamtarbeitsvertrages.
Das Mitwirkungsreglement müsste im Wesentlichen folgende Fragen regeln:
- Mitwirkungsstrukturen (Personalkommission, Personalversammlungen auf Abteilungsebene sowie auf Spitalebene)
- Rechte und Pflichten der Personalvertretung
- Wahlverfahren
- Definierung der Mitwirkungsgebiete und des Mitwirkungsgrades (Information, Mitsprache, Mitentscheidung, paritätische Mitentscheidung)
- Zeitliche Ressourcen und Infrastruktur für die Mitwirkung
- Nutzung betrieblicher Informationskanäle
- Anspruch auf Weiterbildung in Personalvertretungsaufgaben
Die Etablierung funktionierender Mitwirkungsstrukturen darf nicht dem Goodwill der Personalverantwortlichen überlassen bleiben, sondern muss auch im Interesse der Eigner an gut funktionierenden Spitälern, mit Mitarbeitenden, deren Rechte respektiert werden, verbindlich institutionalisiert werden.