Donnerstag, 16. April 2020
Interpellation Nr. 35 (April 2020) betreffend Auslagerung Hausdienst in den UPKE
Im Jahr 2018 wurde in der UPKE bekannt, dass der Hausdienst an die ISS ausgelagert werden soll. Das hat beim
Personal zu grossem Unmut geführt. Unstrittig aber war, dass Voraussetzung dafür eine Zustimmung gemäss
OeSpG §4 Abs 3 durch den RR ist. Ob dieses Geschäft je im RR traktandiert war, ist unklar, sicher aber ist, dass
der Verwaltungsrat der UPK die Personalkommission im April 2018 informiert hat, dass der Hausdienst nicht
ausgelagert wird. Im November 2019 war dieser Entscheid anscheinend überholt und eine Auslagerung in einer
neuen Variante – verbunden mit natürlichem Weggang und ohne Kündigungen– des Hausdienstes ist angedacht.
Die Interpellantin ist sehr besorgt über diese Entwicklung.
Der Hausdienst übernimmt eine wichtige Rolle im Betrieb. Er wirkt vertrauensbildend gegenüber den
PatientInnen. Eine Auslagerung des Hausdienstes bedeutet deshalb für die Interpellantin eine Verschlechterung
des Angebotes in der UPKE.
Laut ÖSpG §4 Abs 3 muss der Regierungsrat einer Auslagerung an ein privates Unternehmen zustimmen. Und
eine Abgabe der Aufgabe des Hausdienstes ist aus Sicht der Interpellantin eine Auslagerung und nicht einfach
nur ein Auftrag, welcher extern (einmalig) gegeben wird.
Weiter steht dieser angebliche Entscheid der Motion Wyss betreffend Wiedereingliederung des
Reinigungspersonals quer.
Die Interpellantin bittet aus diesem Grund um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Aktuelle Situation
a) Wurde/wird der Hausdienst der UPKE in nahe Zukunft ausgelagert?
2. Falls der Hausdienst der UPKE ausgelagert wurde/ausgelagert werden soll:
a) Hat der Regierungsrat einer solchen Auslagerung bereits zugestimmt? Falls ja, mit welcher
Begründung? Wie sieht der Regierungsrat diesen Entscheid in Bezug zur momentan in Arbeit
stehenden Motion "Wiedereingliederung des Reinigungspersonals"? Wie ist dieser Entscheid zu
gerechtfertigen?
b) Falls der Regierungsrat einer solchen Auslagerung nicht zugestimmt hat (und die UPK diesen
Entscheid selbst getroffen hat): Sieht der Regierungsrat hier eine Verletzung des ÖSpG, §4 Abs. 3?
Was gedenkt der Regierungsrat nun zu tun?
c) Damit auch Auslagerungen von Aufgaben wie Hausdiensten (oder ähnlichem) §4, Abs 3 unterstehen,
welche Gesetzesanpassungen wären notwendig?
3. Falls der Hausdienst der UPKE nicht ausgelagert wurde/nicht ausgelagert werden soll:
a) Ist der Regierungsrat der Meinung, dass das ÖSpG bei einer solchen Auslagerung zum Zuge kommt?
Würde er von der UPK verlangen, in Zukunft eine allfällige Auslagerung beim Regierungsrat zu
beantragen?
b) Wann wird das Personal informiert, dass der Hausdienst in der UPKE weiterhin intern bleibt?
Sarah Wyss
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