Mittwoch, 21. Mai 2014

Vaterschaftsurlaub

Seit Anfang Jahr gibt es beim Kanton einen verdoppelten Vaterschaftsurlaub (neu 10 statt nur 5 Tage). Die Verbände des Spitalpersonal gehen davon aus, dass diese Verbesserung auch für die verselbständigten Spitäler und damit auch für die UPK gelten muss. Das sieht die Gegenseite nicht so und argumentiert juristisch. Das Anliegen soll stattdessen in die GAV-Verhandlungen „einfliessen“.
Wir sehen keine Grund, warum das nicht jetzt entschieden werden können soll bzw. warum der Vaterschaftsurlaub nicht auch in den verselbständigten Spitälern auf 10 Tage erhöht werden kann.  Deshalb haben die BAV Gruppe UPK + vpod-Psychiatrie eine Petition an den Verwaltungsrat lanciert und sammeln ab sofort Unterschriften.
 
Unterschriftenbogen können bei vpodpsychiatrie@gmail.com angefordert werden.
 

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