Freitag, 20. Januar 2012

Unfall bei Spitalaufenthalt weiterhin in der 2. Klasse versichert!

Entgegen dem Antrag seiner vorbereitenden Kommission hat der Grosse Rat am 11.1.2012 der Änderung des Gesetzes betreffend der Versicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt bei Unfall und Krankheit vom 29. April 1992 zugestimmt.

Dieses Gesetz betrifft und regelt „unsere“ UVK als soziale Zusatzversicherung bei Krankheit und Unfall. Diese ist schon seit längerer Zeit unter Druck.

Bei Krankheit ist es gemäss KVG (1995) nicht mehr statthaft, die Franchise und den Selbstbehalt zu versichern (hier hat die UVK-Delegiertenversammlung deshalb beschlossen, per 1.1.2012 nur noch die Variante ‚ECO‘ anzubieten). Andererseits wurde die jetzt beschlossene Gesetzesänderung auf die Wege gebracht, um eine Auflösung der UVK zu verhindern.

Ursprünglich hätten diese Gesetzesänderungen per 1.1.2012 in Kraft gesetzt werden sollen, was aber nicht realisiert wurde. Daraus entstand die unglückliche Situation, dass nach §7 immer noch das Obligatorium für die Lohnklassen 1 – 6 gilt, aber seitens der UVK die Variante ‚PRIMO‘ nicht mehr existiert und auch das Obligatorium abgeschafft wurde.

Bei Unfall (Berufsunfälle, Nichtbetriebsunfälle und Berufskrankheiten) bleiben alle Mitarbeitenden obligatorisch bei Spitalaufenthalt in der 2. Klasse versichert. Und eine entsprechende Versicherung in der 1. Klasse ist freiwillig weiterhin möglich.

Nach Ablauf der Referendumsfrist entscheidet der Regierungsrat, ab welchem Datum das Gesetz gilt. Danach wird die UVK die Statuten und Reglemente anpassen müssen.

Wer weitere Fragen zu diesem Thema hat, die/der kann sich gerne an Peter Nussbaum wenden.


Zusatzversicherung ECO

  • Beitrag an Präventivmassnahmen zur Förderung der Gesundheit wie z.B. an gesundheitsfördernde Kurse und Fitness-Abo bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von CHF 150.-- pro Jahr
  • Beitrag an Hörgeräte: subsidiäre Versicherungsdeckung bis max. CHF 300.-- proKalenderjahr für Anschaffungs- + Reparaturkosten wie auch Batterien
  • Zahnbehandlungen (80% max. CHF 500.--)
  • Bade- + Erholungskuren (bis zu CHF 40.--/Tag während max. 28 Tagen pro Kur; max. 2 Kuren innert 5 Jahren)
  • Brillen, Kontaktlinsen (max. CHF 150.-- innert 3 Jahren)
  • Schuheinlagen, Schuherhöhungen, Stützbinden (max. CHF 100.-- innert 2 Jahren)
  • Leistungen im Todesfall (1 bzw. 2 Monatslöhne) Æ auch für KonkubinatspartnerInnen

>>> obligatorisch für aktive Staatsangestellte der LK 1-6 (mit 100%-Beschäftigungsgrad)

>>> freiwillig für alle anderen Staatsangestellten


1 Kommentar:

vpodPsychiatrie hat gesagt…

Die ADresse für Auskünfte von Peter Nussbaum lautet

> Peter.Nussbaum@upkbs.ch

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