Freitag, 10. Februar 2012

Verbände sind am Ball!

An den ausgelagerten Spitälern soll laut Spitalgesetz jetzt ein öffentlich-rechtlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt werden. Fünf Verbände des Spitalpersonals (www.bav.ch; www.sbk.ch; www.syna.ch; www.vbao.ch; www.vpod-basel.ch) haben sich zur Arbeitsgemeinschaft GAV zusammengeschlossen und verlangen, als Sozialpartner der Spitalleitungen, die Aufnahme der GAV-Verhandlungen und die Fortsetzung der Sozialpartnerschaft in den personalrechtlichen Fragen.

·         Während der Übergangsfrist von vier Jahren gelten inhaltlich das Personal- und das Lohngesetz des Kantons. Dazu gehören auch die Ausführungsbestimmungen (Verordnungen). Es gelten somit die gleichen Rechte und Pflichten wie bisher, wie es Regierungsrat Conti und die Spitalleitungen vor der Auslagerung auch versprochen haben.

·         Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die einzelnen Spitäler neue Reglemente erlassen, und dies ohne Einbezug der Sozialpartner. Laut Personalgesetz haben die Mitarbeitenden ein Mitspracherecht in allen sie betreffenden Fragen. Sie nehmen dieses Recht persönlich, durch Personalverbände oder durch Personalausschüsse wahr. Sinnvolle Änderungen sind möglich, aber sie müssen ausgehandelt werden.

·         Die Personalverbände und die neu gewählten Personalkommissionen werden in dieser Übergangszeit am gleichen Strick ziehen, um die Interessen der Mitarbeitenden bestmöglich zu vertreten.

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